Zu den Angriffen auf den trans Mann in Münster und die trans Frau in Bremen: Grundgesetz Artikel 1 (1) Die Würdelosigkeit der transfeindlichen Menschen ist unübertrefflich. Sie zu ächten und zu bestrafen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Artikel 2 (1) Jeder transfeindliche Mensch hat die Pflicht zur Selbsteinweisung seiner Person, sobald er die Rechte anderer… Weiterlesen