Die AfD klagt beim Oberverwaltungsgericht Münster dagegen, dass sie vom Verfassungsschutz als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ beobachtet und öffentlich benannt wird. Diese Klage ist berechtigt – denn: warum rechtsextremistischer „Verdachts“-Fall? In der AfD findet man mehr Beweise für Rechtsextremismus als in Las Vegas Beweise für Glücksspiel. Björn Höcke, Vorsitzender der AfD Thüringen, hat gestern im MDR-Sommerinterview geäußert,… Weiterlesen