Auf der Justizministerkonferenz in dieser Woche soll über den Antrag entschieden werden, wonach das sogenannte Containern fortan straffrei ist. Noch besser wäre der Gesetzesbeschluss, wonach das Containern auch überflüssig ist, weil Supermärkte in Deutschland unverkaufte, aber noch genießbare Lebensmittel fortan gar nicht erst wegwerfen dürfen, sondern – wie in einigen Ländern schon üblich – an Hilfsorganisationen abgeben müssen.
Völlig übertrieben ist allerdings das Geschäftsmodell der Fast-Food-Ketten, wonach ungenießbare Sachen, die eigentlich in den Müll gehören, als Lebensmittel verkauft werden.