Der Bundestag hat nun ein Gesetz beschlossen, wonach das sogenannte „Upskirting“ (endlich) eine Straftat ist. Aus diesem Anlass mein Blog-Beitrag vom 13.09.2019, als der Gesetzesentwurf gerade erarbeitet wurde:
… und all jene Männer, die sich derzeit darüber echauffieren, dass das sogenannte „Upskirting“ – also das heimliche Fotografieren unter Röcke und Kleider – fortan nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat gelten soll, seien zum einen darauf hingewiesen, dass Frauen ein Recht auf ihre buchstäbliche Intimsphäre haben, und zum anderen darauf, dass solcherart entstandene Bilder auch ihnen selbst gegenüber genauso unfair sind, als würde man vor einem liebestollen Dackel-Männchen zeitlebens ein Doggen-Weibchen herlaufen lassen oder als würde man Lukas Podolski ständig einen Diplom-Brief für Rhetorik-Trainer vor die Augen halten.