Die Bundesregierung beharrt auf dem sogenannten Werbeverbot für Abtreibungen. Den Abtreibungsparagraphen 219a StGB möchte sie morgen zwar dahingehend ändern, dass Ärztinnen, Ärzte und Kliniken auf ihren Internetseiten auf das Durchführen von Schwangerschaftsabbrüchen hinweisen dürfen; aber nähere Informationen über Ablauf und Methoden bleiben verboten.
Aber ist ein Gesundheitsminister wie Jens Spahn nicht geradezu reißerische Abtreibungswerbung?
Zusammen mit dem Werbeverbot sollte übrigens auch der Paragraph 218 StGB komplett abgeschafft werden. Jede Frau hat natürlich das Recht, sowohl sich als auch die Gesellschaft vor jemandem wie Jens Spahn oder Horst Seehofer rechtzeitig zu bewahren.