06.09.2022

Zu den Angriffen auf den trans Mann in Münster und die trans Frau in Bremen:

Grundgesetz

Artikel 1

(1) Die Würdelosigkeit der transfeindlichen Menschen ist unübertrefflich. Sie zu ächten und zu bestrafen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Artikel 2

(1) Jeder transfeindliche Mensch hat die Pflicht zur Selbsteinweisung seiner Person, sobald er die Rechte anderer verletzt und gegen die verfassungsmäßige Ordnung und das Sittengesetz verstößt.

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