Ein Gericht in Rom hat einen Hausmeister freigesprochen, der im April letzten Jahres eine 17-jährige Schülerin begrapscht hatte. Der Hausmeister hat zugegeben, der Schülerin von hinten in die Hose gegriffen zu haben, und dies als Scherz bezeichnet. Das Gericht entschied zugunsten des Mannes; denn – so die Begründung der Richter – der Übergriff habe weniger als zehn Sekunden gedauert und wäre ohne „lüsterne Absichten“ geschehen.
Dieses Urteil ist in zweifacher Hinsicht bemerkenswert: Zum einen hätten es viele Männer leicht, demzufolge auch nach ganz anderen Vergehen an Frauen freigesprochen zu werden, weil die Tat – wie bei ihnen üblich – weniger als zehn Sekunden gedauert hat …
Zum anderen ist es bezeichnend, dass sexuelle Belästigung von Frauen immer noch als vermeintlicher Scherz respektive als vermeintliche Bagatelle abgetan wird. Es gibt keinen einzigen berechtigten Grund für Männer, Frauen zu begrapschen – auch wenn für viele Männer das Berühren einer Frau ansonsten genauso unmöglich wäre wie für Fußballspieler von Hertha BSC das Berühren der Meisterschale.
Höhere Gerechtigkeit wäre es, wenn die Schülerin dem Hausmeister und den Richtern ins Gemächt träte und man sie deswegen freispräche, weil das weniger als zehn Sekunden gedauert und im Gegensatz zu dem vermeintlichen Scherz des Hausmeisters einen großen Unterhaltungswert für alle Umstehenden besessen hat.