Gunnar Schade – Satire-Blog Über Gunnar Schade

15.06.2022

Einspruch, Bundesverfassungsgericht, denn laut Deines Urteils habe Angela Merkel gegen das Neutralitätsgebot verstoßen, indem sie die Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum thüringischen Ministerpräsidenten mit den Stimmen der AfD-Politiker „unverzeihlich“ nannte.

Ja, Bundeskanzlerinnen respektive Bundeskanzler und Regierungsmitglieder, die sich als solche öffentlich äußern, müssen sich gegenüber allen Parteien grundsätzlich neutral verhalten.

Dieses Neutralitätsgebot bezieht sich im Normalfall aber auf Parteien, die das Grundgesetz und die Demokratie achten. Die AfD verachtet sowohl das Grundgesetz als auch die Demokratie und würde beides abschaffen, sobald sie dazu Gelegenheit hätte.

Die AfD verletzt fortwährend die Rechte und die Menschenwürde anderer Menschen.

Die AfD praktiziert Antisemitismus auf eine Art und Weise, dass sich Heinrich Himmler, falls er noch am Leben wäre, heimlich Tricks abschauen würde.

Die AfD ist vom Verfassungsschutz trotz aller offensichtlichen Tatsachen nur deswegen noch nicht als verfassungsfeindlich eingestuft worden, weil die Mitarbeiter vom Verfassungsschutz auch in den nächsten zehn Jahren erst noch prüfen müssen, ob man 80-prozentigen Schnaps als Alkohol einstufen kann.

Und gegenüber dieser Partei, die damals mit Ränkespielen die Wiederwahl eines linken Ministerpräsidenten in Thüringen verhindern wollte, sollte sich Angela Merkel, die damals als Bundeskanzlerin den deutschen Staat in der ganzen Welt vertreten hat, neutral äußern?

Zweifellos ist es gut, dass es Gesetze und Gebote gibt, an die sich alle zu halten haben. Zweifellos sollten aber gerade die Richterinnen und Richter vom Bundesverfassungsgericht wissen, dass es Fälle gibt, in denen es für ein angemessenes Urteil weit mehr zu berücksichtigen gilt als den genauen Wortlaut eines Gesetzes oder Gebotes.

Formal hat Angela Merkel mit ihrer Äußerung eventuell gegen das Neutralitätsgebot verstoßen. Keinesfalls verstoßen hat sie mit ihrer Äußerung gegen das Gebot der Menschlichkeit, die stets die oberste Instanz der Rechtssprechung sein sollte.

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