Aus gegebenem Anlass der aktualisierte Blog-Beitrag vom 07.06.2019:
Gegen die zwei Studentinnen aus Olching (Bayern), die im Januar dieses Jahres wegen Containerns verurteilt wurden und gegen dieses Urteil Klage eingereicht hatten, hat das Bayerische Oberste Landesgericht nun das Urteil bestätigt.
Die Richter betonten in der Urteilsbegründung, es sei verboten, noch genießbare Lebensmittel aus den Müllcontainern von Supermärkten zu holen – erlaubt sei aber weiterhin der Verkauf von ungenießbaren Lebensmitteln in Form von Fastfood und Fertiggerichten.