Gunnar Schade – Satire-Blog Über Gunnar Schade

18.08.2020

Aus gegebenem Anlass der aktualisierte Blog-Beitrag vom 07.06.2019:

Die Klage der zwei Studentinnen aus Olching (Bayern), die im Januar letzten Jahres wegen Containerns verurteilt wurden und die gegen die Strafbarkeit des Containerns als Diebstahl eine Verfassungsbeschwerde eingereicht hatten, hat das Bundesverfassungsgericht mit einem heute veröffentlichten Urteil abgewiesen.

Die Richter betonten in der Urteilsbegründung, von der durch die Verfassungsbeschwerde angeprangerte Lebensmittelverschwendung könne keine Rede sein, denn Deutschlands Supermärkten sei zwar das Wegwerfen noch genießbarer Lebensmittel erlaubt – erlaubt sei dafür aber auch weiterhin der Verkauf ungenießbarer Lebensmittel in Form von Fastfood und Fertiggerichten.

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Addendum: Es ist natürlich rechtmäßig, dass auf Privat- oder Firmengrundstücken befindliche Sachen nicht von anderen weggenommen werden dürfen. Es ist jedoch überfällig, dass Supermärkte noch genießbare Lebensmittel nicht mehr wegwerfen dürfen.

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