Eine gute Nachricht für (uns) Atheisten: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs dürfen kirchliche Arbeitgeber von Bewerbern fortan nicht mehr bei jeder Stelle eine Religionszugehörigkeit fordern. Die Zugehörigkeit zu einer Konfession darf nur noch dann ein Einstellungskriterium sein, wenn sie für die Tätigkeit relevant ist.
Wer sich zum Beispiel beim Bistum Limburg um die Stelle des Innenarchitektes bewirbt, muss keiner Konfession angehören. Für das Verschwenden von zig Millionen Euro Steuergeldern entscheidend ist die Berufserfahrung eines BER-Planers.
Die Stellen der Kinderbetreuung besetzt man erfahrungsgemäß ohnehin besser nicht mit Priestern.
Unverändert bleibt es bei den anderen Stellen: Für das Amt eines Bischofs oder Priesters war eine sogenannte christliche Einstellung schon bisher nicht nötig.