Der Beschluss, den der Haushaltsausschuss des Bundestages hinsichtlich Gerhard Schröders getroffen hat, lässt sich wie folgt zusammenfassen: Das bisher übliche Recht auf ein Bundestagsbüro samt Mitarbeitern wird einem ehemaligen Bundeskanzler entzogen, wenn dieser einen dauerhaften Wohnsitz im Rektum Wladimir Putins hat.