Da das Urteil gegen die zwei Studentinnen, die man wegen Containerns verurteilt hat, nun bestätigt wurde, wäre es folgerichtig, wenn man die Werbebeilagen der Supermarktkette Edeka mit dem Vermerk an die Firmenzentrale zurückschickte, man werde beim Einkaufen keine Edeka-Filialen mehr betreten, denn laut Gerichtsurteil sei es verboten, noch genießbare Lebensmittel aus Müllcontainern zu holen …
@Karma