Da das Urteil gegen die zwei Studentinnen, die man wegen Containerns verurteilt hat, nun bestätigt wurde, ist es folgerichtig, wenn man die Werbebeilagen der Supermarktkette Edeka mit dem Vermerk an die Firmenzentrale zurückschickt, dass man beim Einkaufen keine Edeka-Filialen mehr betreten werde, weil es laut Gerichtsurteil verboten ist, noch genießbare Lebensmittel aus Müllcontainern zu holen ...
@Karma