23.05.2018

Bezeichnend für die Situation in diesem Land ist, dass der heutige 23. Mai, der Tag des Grundgesetzes, das wegen der Zeit des Nationalsozialismus jedem hier lebenden Menschen unveräußerliche Grundrechte garantiert und dessen oberster Verfassungsgrundsatz lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar", kein Feiertag ist, hingegen jedoch das Fest Christi Himmelfahrt, das wegen einer erfundenen Religionsgeschichte jedem hier lebenden Mann das Recht auf Umherziehen mit einem Böllerwagen garantiert und dessen neu interpretierter Handlungsgrundsatz lautet: „Die Würde des Menschen ist unauffindbar".

Alles Gute zum 69. Geburtstag, Grundgesetz. Mögen die Ausführungen Deiner Gründerväter bald kennzeichnender für dieses Land sein als die Auswürfe der oft unbeabsichtigten Väter.

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