25.01.2019

Ihr, AfD-Politiker, habt nun von der KZ-Gedenkstätte Buchenwald ein Aufenthaltsverbot erhalten, solange Ihr Euch „nicht glaubhaft von den antidemokratischen, menschenrechtsfeindlichen und geschichtsrevisionistischen Positionen" in Eurer Partei distanziert.

(Bis dahin wird ein Äon vergehen, denn eher macht ein Bremer Kantholz wegen der aus jahrelanger Nichtverwendung resultierenden Langeweile einen Universitätsabschluss als ein AfD-Politiker eine einsichtige Äußerung.)

Und, nein, das ist kein unberechtigtes Aufenthaltsverbot. Allein die Anzahl Eurer Äußerungen, die den Holocaust infrage stellen, ist größer als die Anzahl der Hauptschulabbrecher unter AfD-Wählern.

Im letzten Jahr musste in der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen außerdem eine Führung abgebrochen werden, weil in einer Besuchergruppe aus dem Wahlkreis der AfD-Politikerin Alice Weidel einige Teilnehmer diese Führung mit antisemitischen Äußerungen gestört und zudem die Existenz von Gaskammern angezweifelt haben.

Für Euch, AfD-Politiker, ist der geeignetste Aufenthaltsort zweifellos das Dschungelcamp – wenn Ratten, Krokodile und Kakerlaken mal eine Ekelprüfung ablegen möchten.

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