27.08.2020

Ihr, Demonstranten gegen die Corona-Maßnahmen, habt nach dem Verbot der für Samstag geplanten Demonstration zu Protesten und auch zum Waffeneinsatz aufgerufen.

Mit Waffeneinsatz für – nach Eurer Aussage – die Einhaltung des Grundgesetzes demonstrieren zu wollen ist aber genauso berechtigt, wie mit Amokfahrten für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung zu demonstrieren.

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