Das Verwaltungsgericht Meiningen hat entschieden, dass man Björn Höcke als Faschisten bezeichnen darf. Damit gab das Gericht den Demonstranten recht, die Björn Höcke bei einer Protestveranstaltung gegen die AfD so genannt hatten.
Mit der gleichen Herleitung des Urteils, wonach man Björn Höcke als Faschisten bezeichnen darf, entschied das Gericht zudem, dass man einen Friseur als Friseur und einen Bassisten als Bassisten bezeichnen darf.