Früher, als die meisten Menschen in Deutschland eine Vollzeitstelle hatten, war der Tag der Arbeit am 1. Mai ein freier Tag.Â
In Anbetracht der zunehmenden Halbtags-, Viertel- und Drittelstellen unterteilt sich der 1. Mai gemäß der fortan geltenden Neuregelung in einen Tag, an dem die Arbeitnehmer je nach Beschäftigungsverhältnis die Hälfte, ein Viertel oder ein Drittel des Tages frei haben.
Die restliche Zeit können die Arbeitnehmer nutzen, um mit einer respektive mehreren Achtel-, Sechzehntel- oder Zweiunddreißigstel-Stellen etwas Geld zu ihrem Vierundsechzigstel-, Hundertstel- oder Tausendstel-Lohn hinzuzuverdienen.
Jeder, der diese (fiktive) Neuregelung nicht als angemessen empfindet, tut gut daran, sich für die Rechte der Arbeitnehmer zu engagieren.