Eine gute Nachricht für (uns) Atheisten: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs dürfen kirchliche Arbeitgeber von Bewerbern fortan nicht mehr bei jeder Stelle eine Religionszugehörigkeit fordern. Die Zugehörigkeit zu einer Konfession darf nur noch dann ein Einstellungskriterium sein, wenn sie für die Tätigkeit relevant ist. Wer sich zum Beispiel beim Bistum Limburg um die Stelle… Weiterlesen