Ihr, Demonstranten gegen die Corona-Maßnahmen, habt nach dem Verbot der für Samstag geplanten Demonstration zu Protesten und auch zum Waffeneinsatz aufgerufen. Mit Waffeneinsatz für – nach Eurer Aussage – die Einhaltung des Grundgesetzes demonstrieren zu wollen ist aber genauso berechtigt, wie mit Amokfahrten für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung zu demonstrieren.