Gunnar Schade – Satire-Blog Über Gunnar Schade

26.10.2018

Aus aktuellem Anlass, dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts am 25.10.2018, nachfolgend noch einmal der (aktualisierte) Blog-Beitrag vom 19.04.2018:

Eine gute Nachricht für (uns) Atheisten: Nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs im April 2018 und des Bundesarbeitsgerichts am 25.10.2018 dürfen kirchliche Arbeitgeber von Bewerbern fortan nicht mehr bei jeder Stelle eine Religionszugehörigkeit fordern. Die Zugehörigkeit zu einer Konfession darf nur noch dann ein Einstellungskriterium sein, wenn sie für die Tätigkeit relevant ist.

Wer sich zum Beispiel beim Bistum Limburg um die Stelle des Innenarchitekten bewirbt, muss keiner Konfession angehören. Für das Verschwenden von zig Millionen Euro Steuergeldern entscheidend ist die Berufserfahrung eines BER-Planers.

Die Stellen der Kinderbetreuung besetzt man erfahrungsgemäß ohnehin besser nicht mit Priestern.

Für die Tätigkeit als Lehrer an einer Schule mit kirchlichem Träger bedarf es auch keiner Religionszugehörigkeit. Um bei ethischen Fragen, wie Papst Franziskus, Abtreibungen mit Auftragsmord gleichzusetzen, reichen ein paar Hammerschläge auf den Kopf.

Unverändert bleibt es bei den anderen Stellen: Für das Amt eines Bischofs oder Priesters war eine sogenannte christliche Einstellung schon bisher nicht nötig.

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