Aus aktuellem Anlass, dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts am 25.10.2018, nachfolgend noch einmal der (aktualisierte) Blog-Beitrag vom 19.04.2018: Eine gute Nachricht für (uns) Atheisten: Nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs im April 2018 und des Bundesarbeitsgerichts am 25.10.2018 dürfen kirchliche Arbeitgeber von Bewerbern fortan nicht mehr bei jeder Stelle eine Religionszugehörigkeit fordern. Die Zugehörigkeit zu einer… Weiterlesen