Einspruch, Bundesverfassungsgericht, denn laut Deines Urteils habe Angela Merkel gegen das Neutralitätsgebot verstoßen, indem sie die Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum thüringischen Ministerpräsidenten mit den Stimmen der AfD-Politiker „unverzeihlich“ nannte. Ja, Bundeskanzlerinnen respektive Bundeskanzler und Regierungsmitglieder, die sich als solche öffentlich äußern, müssen sich gegenüber allen Parteien grundsätzlich neutral verhalten. Dieses Neutralitätsgebot bezieht sich… Weiterlesen