Das Bundeskabinett hat sich heute auf das Selbstbestimmungsgesetz geeinigt: Für trans Menschen sowie intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen genügt nach Inkrafttreten dieses Gesetzes eine einfache Erklärung beim Standesamt, um ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen ändern zu lassen. Dazu ist derzeit ein sehr aufwendiges Verfahren ebenso notwendig wie zwei psychologische Gutachten, die bestätigen, dass sich ein Mensch… Weiterlesen